
Notfallbetreuung
- Verfasst am: 17.03.2020 18:45
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf die Schreiben vom 13. März 2020 erfolgen bezüglich der Notbetreuung folgende ergänzende Hinweise:
Wir gehen davon aus, dass alle Eltern und Sorgen berechtigte soweit es Ihnen möglich ist, eine häusliche Betreuung sicherstellen. Für Kinder, deren Eltern und Sorgeberechtigten die Organisation einer privaten Betreuung nicht möglich ist, wird eine Notbetreuung angeboten. Wir gehen davon aus, dass verantwortungsvoll gehandelt wird.
Die Notbetreuung richtet sich vor allem an Berufsgruppen, deren Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind, wie zum Beispiel Angehörige von Gesundheits und Pflegeberufe, Polizei, Justiz und Justizvollzugsanstalten, Feuerwehr, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher oder Angestellte von Energie und Wasserversorgung
Andere Eltern, die sonst keine andere Möglichkeit haben, ihre Berufstätigkeit nachzugehen, wie etwa allein erziehende, können die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen.
Raimund Leibold ADD Trier
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
Willy-Brandt-Platz 3
D-54290 Trier
Tel.: +49 (651) 9494-0
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Webseite: www.add.rlp.de