
Förderverein
Der Förderverein Grundschule, Bleialf hat sich am 3.3.2002 gegründet.
Aufgabe und Zweck des Fördervereins der Grundschule Bleialf ist in der Satzung verankert. Hier ein wesentlicher Auszug:
- Der Förderverein dient ausschließlich kulturellen und pädagogischen Zwecken im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953. Er bezweckt insbesondere die Lehrmittel zu ergänzen und sonstige den Bildungszielen der Schule dienende Anschaffungen zu ermöglichen, soweit dafür öffentliche Mittel nicht oder nicht ausreichend zu Verfügung stehen, Arbeitsgemeinschaften und Gemeinschaftsveranstaltungen der Schule zu fördern sowie andere im Interesse des Schulbetriebs und des Lebens in der Schulgemeinschaft förderungswürdige Anliegen zu unterstützen.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 58 der Abgabenverordnung vom 16.03.1976. Etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung.
Unser Ziel ist es
den Kindern neben der Lernstoffvermittlung ein interessantes und abwechslungsreiches Schulleben zu bieten.
Wir möchten dazu beitragen, dass Ihre Kinder sich an der Schule wohl fühlen.