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aus der Ganztagsgrundschule Bleialf/Auw


Ergänzung zur Notfallbetreuung

Verfasst am: 17.03.2020 08:12

Wann kann ich mein Kind nicht in die Notbetreuung bringen?

Voraussetzung fĂĽr die Teilnahme an der Notbetreuung ist, dass die Kinder:

  • keine Krankheitssymptome aufweisen
  • keinen Kontakt zu einer infizierten Person haben oder binnen der letzten 14 Tage hatten und
  • sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert-Koch-Institut zum Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen nach dem Aufenthalt als solches ausgewiesen worden ist. Sollten 14 Tage seit der RĂĽckkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sein und sie keine Krankheitssymptome aufweisen, ist eine Teilnahme möglich. Im Zweifelsfall sollen Eltern ihre Kinder zuhause lassen.

 


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